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Neue EU - Sicherheitsvorschriften an Flughäfen
Stand: 04. November 2006

Laut Auswaertigem Amt dürfen Fluggäste ab Montag, den 6. November 2006 nur noch eine beschränkte Menge von Flüssigkeiten im Handgepäck durch die Sicherheitskontrollen mitnehmen. Die Europäische Union hat diese neuen Sicherheitsvorschriften als Reaktion auf die in London am 10. August 2006 vereitelten Anschläge auf den Luftverkehr mittels flüssigen Sprengstoffen erlassen.
  • Die einzelnen Flüssigkeitsbehälter dürfen ein Fassungsvermögen von höchstens 100 ml haben.
  • Die Flüssigkeitsbehälter sind in einen wieder verschließbaren transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal 1 Liter (ca. 20 x 20 cm) zu verstauen und an der Kontrollstelle getrennt vorzulegen.
  • Darüber hinaus dürfen flüssige Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung) die während des Fluges benötigt werden, mitgeführt werden; die Notwendigkeit ist an den Kontrollstellen glaubhaft zu machen.
Nicht betroffen sind Flüssigkeiten, die hinter den Kontrollstellen, etwa in den Duty-free Geschäften, erworben werden.

Es wird geraten, sich bei den Fluggesellschaften und Flughäfen bzw. auf deren Internetseiten vor Reiseantritt über die Einzelheiten zu informieren.

Die neuen Bestimmungen gelten ab Montag, den 6. November 2006 auf allen Flughäfen der EU und in Norwegen, Island und der Schweiz bis auf weiteres.


Was ist neu?

Beim Packen
Es ist nur eine begrenzte Menge Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt. Zu den Flüssigkeiten (z.B. Wasser, Getränke, Sirup und Suppen) zählen auch Gegenstände in ähnlicher Konsistenz, also Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotion, Öle, Cremes, Zahnpasta und Lippenstifte. Das einzelne Behältnis darf nicht größer als 100 ml sein. Alle Behältnisse müssen in einen durchsichtigen wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von 1 Liter passen. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Hilfsmitteln (z. B. Gummiband) ist nicht gestattet. Es ist nur ein Beutel je Fluggast gestattet. Die Beutel sind im Handel z.B. als wieder verschließbare 1-Liter-Gefrierbeutel erhältlich.

Am Flughafen
Zur Erleichterung der Luftsicherheitskontrollen haben Fluggäste:
  • Alle mitgeführten Flüssigkeiten an der Kontrollstelle aus dem Handgepäck zu nehmen und dem Kontrollpersonal zur Röntgenkontrolle zu übergeben;
  • Mäntel und Jacken auszuziehen; diese Kleidungstücke werden getrennt der Röntgenkontrolle unterzogen;
  • Laptops und vergleichbare elektrisch betriebene Gegenstände aus dem Handgepäck herauszunehmen; sie werden ebenfalls einer separaten Röntgenkontrolle unterzogen.

Was ändert sich nicht?
  • Es ist weiterhin möglich, Flüssigkeiten in das aufzugebende Gepäck zu packen; die neuen Regeln betreffen nur das Handgepäck.
  • Ebenso können weiterhin
    • Babynahrung, -milch oder -saft als Reisenahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder,
    • Persönlich verschriebene Medikamente,
    • andere, nicht verschreibungspflichtige Medikamente (flüssige Medikamente, medizinische Gels und/oder medizinische Sprays) und
    • Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker (z. B. Insulin oder auch Säfte)
    im Handgepäck mitgeführt werden, sofern sie während des Fluges benötigt werden. Die Notwendigkeit dieser Medikamente und Nahrungsmittel ist auf Verlangen der Kontrollkräfte glaubhaft zu machen (z. B. durch ärztliches Attest oder entsprechende Ausweise).
  • Flüssigkeiten, wie Getränke und Parfüme können in Geschäften hinter den Kontrollstellen oder an Bord von Flugzeugen von EU-Fluggesellschaften erworben werden. Wenn diese Waren in einem speziellen versiegelten Beutel übergeben werden, ist es möglich sie während der weiteren Flugreise durch Luftsicherheitskontrollstellen auf anderen Flughäfen der EU mitzunehmen. Diese Flüssigkeiten können zusätzlich zu den mitgebrachten, im wieder verschließbaren 1 Liter-Beutel transportierten, Flüssigkeiten mitgenommen werden. Bei Unsicherheiten sollte die Fluggesellschaft oder das Reisebüro vor Reiseantritt befragt werden.


 

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